Ambulante Pflege & Betreuung – Wissen für Angehörige
© Michael Bleek, Der Gerontotherapeut, 2025
1. Wer übernimmt die Kosten?
Die Finanzierung hängt primär davon ab, ob eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) vorliegt oder eine medizinische Notwendigkeit.
Pflegeversicherung (SGB XI): Zahlt bei anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5). Du erhältst Pflegesachleistungen für professionelle Dienste oder Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.
Krankenkasse (SGB V): Zahlt die „Häusliche Krankenpflege“ (z. B. Spritzen geben, Verbandwechsel), wenn der Arzt dies verordnet – unabhängig von einem Pflegegrad.
Sozialamt: Springt als „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und das eigene Einkommen/Vermögen zu gering ist.
2. Wie wird der Bedarf ermittelt?
Der Bedarf wird durch das Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgestellt.
Das System: Es gibt 6 Module (u. a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung).
Die Punkte: Je unselbstständiger eine Person ist, desto mehr Punkte erhält sie.
Das Ergebnis: Anhand der Punkte erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5.
3. Wie ist der Ablauf? (Schritt für Schritt)
Beratung: Kontaktiere einen Pflegestützpunkt oder deine Pflegekasse für eine kostenlose Beratung.
Antragstellung: Formloser Antrag bei der Pflegekasse (siehe unten).
Begutachtung: Ein Gutachter des MDK kommt nach Terminvereinbarung nach Hause, um die Situation zu prüfen.
Bescheid: Du erhältst einen schriftlichen Bescheid über den Pflegegrad.
Pflegedienst wählen: Bei Anerkennung suchst du dir einen Pflegedienst und schließt einen Pflegevertrag ab.
4. Wo und wie beantragt man es?
Wo: Bei der Pflegekasse, die an deine Krankenkasse angegliedert ist.
Wie: * Formlos: Ein kurzer Anruf oder ein Zweizeiler ("Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung für [Name]") reicht aus, um die Frist zu wahren.
Formular: Die Kasse schickt dir daraufhin ein detailliertes Formular zu, das du ausgefüllt zurücksendest.
Online: Viele Kassen bieten mittlerweile Online-Anträge im Mitgliederportal an.
Wichtige Tipps
Pflegetagebuch: Führe vor dem Besuch des MDK ein paar Tage lang Protokoll darüber, wo genau Hilfe benötigt wird. Das hilft dem Gutachter, ein realistisches Bild zu bekommen.
Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 stehen dir zusätzlich 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Haushaltshilfe) zu.
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